Allgemeine Geschäftsbedingungen zur
Verwendung gegenüber Unternehmern:
§ 1 Allgemeines
(1)
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Beststeller, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
(2)
Geschäftsbedingungen des Bestellers
oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im
Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein
Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines
Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit
der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2
Vertragsgegenstand
(1)
Der Umfang unserer
Lieferverpflichtung wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.
(2)
Die vereinbarte
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes richtet sich nur nach den konkreten Angaben
zum Kaufgegenstand in der Auftragsbestätigung. Technische Daten, Abbildungen,
Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften usw. dienen der allgemeinen
Warenbeschreibung. Bei diesen handelt es sich nur um annähernd maßgebliche
Angaben.
Änderungen hinsichtlich Konstruktion,
Form, Gewicht, Maße, Ausführung und Farbe unserer Erzeugnisse bleiben uns in
vorgenanntem Rahmen vorbehalten, sofern dadurch nicht Funktion und
Einsatzmöglichkeit unserer Erzeugnisse beeinträchtigt wird und sie für den
Käufer nach allgemeiner Verkehrsauffassung zumutbar sind.
§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und
Anzahlung
(1)
Bestellungen gelten als Angebot. Sämtliche
Angebote und Preisangaben auf www.vitawell-shop.de sind freibleibend und
unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage
gebunden.
(2)
Der Käufer ist an seine Bestellung 14
Kalendertage gebunden. Der Vertrag mit der Vitawell kommt erst zustande, wenn
die Bestellung in unserem Online-Shop vollständig aufgegeben, innerhalb dieser
14 Kalendertage von uns schriftlich auch per E-Mail bestätigt wird und binnen
weiterer 14 Kalendertage nach Bestätigung der Bestellung eine Anzahlung in Höhe
von ca. 50 % in unseren Geschäftsräumen geleistet wird oder auf unserem
Geschäftkonto eingeht.
(3)
Erfolgt die Bestätigung erst nach Ablauf der genannten Frist, so ist der
Vertrag gleichwohl zustande gekommen, wenn nicht der Besteller unsere Annahmeerklärung
unverzüglich schriftlich zurückweist.
(4)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, bedürfen der Form des Vertragsabschlusses.
(5)
Mündliche Abreden und nachträgliche Änderungswünsche werden nur dann
Bestandteil des ursprünglich geschlossenen Vertrages, wenn sie in der gleichen
Form bestätigt sind, wie der Vertrag zustande kam. Dies gilt auch für mündliche
Nebenabreden oder Zusicherungen von hierzu berechtigten Mitarbeitern.
§ 4 Preise und
Preisänderungen
(1)
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs-
und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
(2)
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO ab Niederlassung der Verkäuferin,
sofern nicht ausdrücklich anders definiert, als Bruttopreis inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise lassen keinen nicht ausdrücklich
vereinbarten Abzug von Skonto, Rabatt usw. zu.
(3)
Versand-, Zoll- Versicherung- und Verpackungskosten sowie etwaige Aufwendungen
für Versicherungen, Überprüfungsarbeiten oder sonstige Nebenleistungen, die in
Abstimmung mit dem Käufer und/oder die in dessen Interesse erfolgen, werden bei
Anfall zu den bei uns üblichen Einheitspreisen und Stundensätzen zusätzlich
berechnet. Das gilt insbesondere für vereinbarte oder zur Vertragserfüllung
technisch erforderliche Sonderarbeiten und ansonsten nicht zu unserem Lieferumfang
gehörenden Gegenständen.
(4)
Soweit den vereinbarten Preisen die
Listenpreise der Verkäuferin zu Grunde liegen und die Lieferung erst mehr als
vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung
gültigen Listenpreise der Verkäuferin (jeweils abzüglich eines vereinbarten
prozentualen oder festen Rabatts).
§ 5
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1)
Der Restkaufpreis und die Entgelte für evtl. Nebenleistungen sind mit
Gefahrübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer, spätestens jedoch am 5.
Werktag nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, zur Zahlung fällig. Leistet der
Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der
Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen.
(2)
Zahlungsanweisungen,
Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
erfüllungshalber angenommen. Deren Annahme bedeutet nicht, dass eine Stundung
gewährt wird. Wir sind berechtigt, die Käufer mit Einziehungs- und
Diskontspesen zusätzlich zu belasten.
(3)
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld –ohne Rücksicht auf
die Fälligkeit einzelner Raten– sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit
einer Rate mindestens 14 Tage in Rückstand gerät, seine Zahlungen einstellt
oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist.
Individuell gewährte Zahlungsziele
sind jederzeit widerruflich.
(4)
Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung Tatsachen
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen,
ist die Verkäuferin berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu
verlangen.
Leistet der Käufer keinen Vorschuss
und erbringt auch nicht die geforderte Sicherheitsleistung, so kann die
Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des
Schadensersatzes wird mit 15 % des Verkaufspreises pauschal vereinbart. Der
Verkäuferin bleibt vorbehalten weitergehenden Schadensersatz nachzuweisen.
(5)
Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine
Forderung unbestritten ist oder er einen rechtskräftigen Titel hat. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6)
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so steht uns –unbeschadet der zusätzlichen
Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt- bei angemessener
Nachfristsetzung das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz zu.
Hinsichtlich der Höhe wird auf § 4
Abs. 4 verwiesen.
(7)
Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die
Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt
unberührt.
§ 6 Lieferfristen
und Verzug
(1)
Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und
Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine
feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern
Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf
den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten.
(2)
Von uns nicht zu vertretende
Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der
höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik,
Aussperrung, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen sowie Lieferverzögerungen
bei den Lieferanten und Unterlieferanten) führen zu einer entsprechenden
Verlängerung der Lieferzeit. In keinem Falle kommen wir in Verzug, solange der
Käufer seinerseits mit der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus einem mit
uns bestehenden Vertragsverhältnis in Verzug ist.
(3)
Nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist um ca. 4 Wochen, ist der Käufer berechtigt, uns zur
Erfüllung unserer Lieferverpflichtung eine angemessene Nachfrist von mindestens
3 Wochen zu setzen. Mit erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kommen wir in
Verzug.
Wird die Nachfrist überschritten,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Hinsichtlich weiterer Ansprüche gilt
§ 9.
(4)
Eine Vereinbarung über nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des
Käufers kommt nur zustande, wenn der Käufer einer von uns als erforderlich
angesehenen Terminverschiebung oder Fristverlängerung nicht unverzüglich
schriftlich widerspricht und die Lieferzeitänderung damit anerkennt.
§ 7 Lieferung
(1)
Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung der Verkäuferin.
(2)
Soweit keine besonderen Weisungen vorliegen, sind wir zur Versendung der Ware
bei Auswahl der Transportart nach eigenem Ermessen berechtigt.
(3)
Ist vereinbart, dass die Ware ab Niederlassung abgeholt wird, so hat der Käufer
die Pflicht den Vertragsgegenstand innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Geringfügige Mängel, die den Gebrauch des
Vertragsgegenstandes zum üblichen oder vertraglich vereinbarten Zweck nicht
nennenswert beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der
Abnahme.
(4)
Liegen wesentliche Mängel vor, die
wir nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Rüge während der Abholungsfrist
vollständig beseitigen, so kann der Käufer die Abnahme ablehnen und uns eine
letzte Nachfrist zur vertragsgemäßen Lieferung des Vertragsgegenstandes setzen.
Für die Nachfrist und hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt § 6 Abs. 3
(Lieferzeit).
(5)
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des
Vertragsgegenstandes länger als 10 Werktage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist
von 10 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen. Eine Nachfrist brauchen wir nicht zu setzen, wenn der Käufer die
Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb
dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
(6)
Liegt einer dieser Fälle vor, so
brauchen wir den Vertragsgegenstand nicht mehr zur Abnahme bereit zu stellen.
(7)
Können wir gemäß § 7 Abs. 5 Schadensersatz
beanspruchen, so beträgt dieser pauschal 25 % des Kaufpreises. Von der
Pauschale ist abzuweichen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen
geringeren Schaden nachweist.
(8)
Machen wir dann, wenn der Käufer den
Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß abnimmt von unseren vorstehend
bezeichneten Rechten keinen Gebrauch, so können wir über den Vertragsgegenstand
frei verfügen und an dessen Stelle zu einem von uns nach billigem Ermessen zu
bestimmenden Zeitpunkt einen gleichartigen Gegenstand liefern.
(9)
Mit der Übergabe des
Vertragsgegenstandes an den Beauftragten des Käufers oder an die Bahn, den
Spediteur oder den Frachtführer oder bei verzögerter Abnahme mit Zugang der
Nachricht der Übergabebereitschaft geht die Gefahr bezüglich des
Vertragsgegenstandes auf den Käufer über. Das gilt auch bei frachtfreier
Lieferung.
§ 8 Gewährleistung
(1)
Die Gewährleistungsfrist für eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes beträgt ein Jahr ab
Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2)
Die Gewährleistung umfasst Ansprüche hinsichtlich Material-, Montage- (sofern
von uns oder unseren Vorlieferanten durchgeführt) und Konstruktionsfehler.
Insoweit verpflichten wir uns die Teile kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen, die nach unserem Befund fehlerhaft und nicht durch zweckentfremdeten
Einsatz beschädigt, unsachgemäß behandelt oder geändert wurden.
(3)
Die in der Bedienungsanleitung
enthaltenen Anweisungen sind Bestandteil dieser Bedingungen. Die Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitungen führt zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche.
Für Vollkaufleute gelten in jedem Fall die gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten.
(4)
Offensichtliche Mängel hat uns auch
der Käufer, der nicht Vollkaufmann ist, binnen 3 Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich mitzuteilen, anderenfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge und/oder der beanstandeten Ware
an unsere Niederlassung. Mit uns nicht abgestimmte Untersuchungskosten, Kosten
der Mängelanzeige und die Kosten der Versendung trägt der Käufer.
(5)
Bei Sachmängeln der gelieferten
Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu
treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet
und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern.
(6)
Den Käufer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
(7)
Wir behalten uns das Recht auf
Konstruktionsänderungen ohne vorherige Benachrichtigung im Rahmen von
Nacherfüllungsarbeiten vor. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die
Gewährleistungsfrist wird für den Zeitraum der Ersatzlieferung bzw.
Instandsetzung gehemmt. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen
Ansprüche des Käufers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer
und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der
Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf
vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der vorgenannte
Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zu vertretenen Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben
oder Gesundheit.
(8)
Die Kosten für eine Nacherfüllung,
die wir nicht selbst vornehmen, übernehmen wir nur, wenn und soweit wir uns
zuvor schriftlich oder fernschriftlich mit Drittlieferungen oder
Drittleistungen einverstanden erklärt oder wir diese nachträglich anerkannt
haben.
(9)
Gewährleistungsverpflichtungen
irgendwelcher Art bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler oder seine
Vergrößerung im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen
Fehler nicht unverzüglich angezeigt und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung
gegeben hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden
ist, dass der Kaufgegenstand in einem von uns für die Betreuung nicht
anerkannten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, obwohl
der Käufer dies erkennen musste, dass in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut
worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der
Vertragsgegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden
ist, oder dass der Käufer die Vorschriften für die Behandlung, Wartung und
Pflege des Vertragsgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht oder nicht
rechtzeitig befolgt hat. Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1)
Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich
aus welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. aus Verschulden bei
Vertragsschluss, Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter
Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt
sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss
bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
(2)
Der Käufer ist verpflichtet, uns Schäden, für die wir aufzukommen haben,
unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder sie von uns aufnehmen zu lassen. Im
übrigen gelten die Bestimmungen unter § 8 Abs. 4 und 6 sinngemäß.
(3)
Soweit der Verkäufer technische
Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht
zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Käufer in laufenden Rechnungen buchen
(Kontokorrentvorbehalt).
(2)
In der Zurücknahme von Liefergegenständen durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag; es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
In der Pfändung des
Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.
Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns
entstandenen Ausfall.
(3)
Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung ist
der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die
Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4)
Die Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(5)
Wird der Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer
verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
(6)
Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen
ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(7)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigen.
§ 11
Datenschutzerklärung
Vitawell verpflichtet sich, Ihre
Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre personenbezogenen
Daten werden ausschließlich nach den strengen Vorschriften des deutschen
Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Dazu verpflichten wir uns.
Wir verwenden die uns überlassenen Daten lediglich zur Abwicklung der Bestellung
und nur mit Einwilligung unserer Kunden. Vitawell verkauft keine persönlichen
Daten der Kunden und überlässt diese Daten nur dann Dritten, wenn es sich um
Partnerunternehmen handelt, die bei der Leistungserbringung behilflich sind.
Dies sind die Logistikunternehmen UPS, GLS, Deutsche Post AG , DPD, DHL,
Dachser, FedEX und TNT, sowie der Zollagentur bei Exporten. Weitergegeben
werden in jedem Fall nur solche Daten, die zur Auslieferung eines Paketes
notwendig sind (Name, Anschrift), keinesfalls jedoch Zahlungsinformationen, wie
z.B. Kreditkartendaten.
Um einen optimalen Schutz der uns zur
Verfügung gestellten Daten zu gewährleisten, haben wir eine Reihe von Maßnahmen
getroffen:
Welche Kundeninformationen benötigt
Vitawell?
Um Sie schnell und einfach beliefern
zu können, benötigen wir Ihren vollen Namen, Ihre E-Mail Adresse, die
Rechnungs- und evtl. die Lieferadresse, Telefonnummer. Nur so können wir Ihre
Bestellung abwickeln und Sie über den Status Ihrer Bestellung auf dem Laufenden
halten. Einige Minuten nach Absenden der Bestellung senden wir Ihnen zur
Information eine E-Mail mit Ihren vollständigen Bestelldaten zu.
Wie schützen wir Ihre Daten?
Wir stellen unseren Kunden die
Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Bestellung und alle damit verbundenen Daten mittels
sicherer Server Software (so genannte "Secure Socket Layer", SSL)
verschlüsselt an uns zu übertragen. Hierbei verwenden wir ein 128-bit
Verschlüsselungsverfahren, das von GTECyberTrust Global Root, einem der
Marktführer im Bereich der Verschlüsselungstechnik, ausgegeben und verifiziert
wurde. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Benutzung unseres Secure-Servers
haben, so kann dies 2 Ursachen haben: Entweder Ihr Browser ist inkompatibel,
was in sehr wenigen Fällen möglich ist, oder aber Ihr Computer ist durch eine
firmeninterne Firewall o.ä. geschützt. In diesen Fällen ist auch eine
Bestellung über den normalen Server möglich, wobei die Daten unverschlüsselt
übermittelt werden. Dies bedeutet, dass es außen stehenden Dritten, die über
entsprechendes technisches Wissen und ausreichend kriminelle Energie verfügen,
möglich ist, Ihre Daten abzufangen und für ihre Zwecke zu verwenden. Deshalb
können wir für unverschlüsselte Daten auch keine Sicherheitsgarantie übernehmen
und empfehlen ausdrücklich die Verwendung des SSL-Formulares.
Die Daten werden auf unseren Servern,
die in Berlin stationiert sind und durch modernste Technik vor unbefugten
Zugriffen Dritter geschützt sind gespeichert. Wir setzen technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten
gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder
gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Sie haben jederzeit ein
Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer
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werden ausschließlich nach den strengen Vorschriften des deutschen
Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Dazu verpflichten wir uns.
Sollte künftig eine Änderung dieser
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aktuellen Stand.
Sie können Ihre Adressdaten jederzeit
einsehen und ändern. Zur Löschung dieser setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail:
info@vitawell.de
in Verbindung oder rufen Sie unsere Hotline unter 030/30205763 an.
§ 12 Geltendes
Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
(2)
Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes und alle sonstigen
gegenseitigen Ansprüche ist unser Firmensitz.
(3)
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsbeziehung ist Berlin.
Das gleiche gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen
Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 13 Sonstiges
(1)
Alle Vereinbarungen, die zwischen den
Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
(2)
Übertragungen von Rechten und
Pflichten des Käufers aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung.
(3)
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner
Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
wirksam.
Unwirksame Bestimmungen sind durch
gemeinsam zu treffende Vereinbarungen, und zwar durch solche zu ersetzen, die
ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung
verfolgten, wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe
kommen.
§ 14 Impressum
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